Liebe Sportfreunde,
ich möchte Euch darauf hinweisen, dass im Zeitraum vom 01.07.2024 bis zum 31.08.2024 das Wechselzeitfenster für den Spielbetrieb geöffnet ist. Aktivierung die in diesen Zeitraum erfolgen, werden erst mit der Beitragsrechnung 2025 berücksichtigt.
Für Nachmeldungen gem. § 4.2 Finanz- & Beitragsordnung, die nach diesem Zeitraum erfolgen, werden zusätzliche Beiträge für das laufenden Jahr 2024 erhoben.
Maßgebend für die Genehmigung der Aktivierungsanfrage der Vereine in der ClubCloud ist das Vorliegen der maschinell ausgeffüllten Datenschutzerklärung (DSE in der NBV-Version) beim geschäftssführenden Präsidium oder der Geschäftsstelle. Die DSE ist im Download-Bereich erhältlich.
Mit sportlichem Gruß
Patrick Schöngart Schatzmeister
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