Gründung eines Vereins

Um einen rechtsfähigen Verein zu gründen, müssen im Wesentlichen folgende Voraussetzung erfüllt werden:

 

  • Es müssen mindestens 7 Gründungsmitglieder vorhanden sein.
  • Es muss eine Gründungsversammlung stattfinden.
  • Es liegt im Entwurf eine Satzung bei der Gründungsversammlung vor, die beschlossen und von mindestens 7 Gründungsmitgliedern unterschrieben wird.
  • Der in der Gründungsversammlung gewählte Vorstand meldet den Verein beim Vereinsregister an.

 

und was sonst noch Sinn macht: 

Für die Gründung eines Vereins gibt es in Deutschland natürlich gestzliche Grundlagen. Nun gibt es aber kein eigenes Vereinsgesetzt, sondern wir finden diese in den §§ 21-79 im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

 

BGB im Internet

 

Der Leitfaden zu Vereinsgründung
Leitfaden zur Vereinsgründung.pdf
PDF-Dokument [123.2 KB]
Merkblatt zur Vereinsgründung
Merkblatt Vereinsgündung.pdf
PDF-Dokument [129.0 KB]