Gründung eines Vereins
Um einen rechtsfähigen Verein zu gründen, müssen im Wesentlichen folgende Voraussetzung erfüllt werden:
- Es müssen mindestens 7 Gründungsmitglieder vorhanden sein.
- Es muss eine Gründungsversammlung stattfinden.
- Es liegt im Entwurf eine Satzung bei der Gründungsversammlung vor, die beschlossen und von mindestens 7 Gründungsmitgliedern unterschrieben wird.
- Der in der Gründungsversammlung gewählte Vorstand meldet den Verein beim Vereinsregister an.
und was sonst noch Sinn macht:
- Annerkennung der Gemeinnützigkeit
- Mitglied in einem Landessportverband/Landessportbund (LSV/LSB)
- Vereinskonto
Für die Gründung eines Vereins gibt es in Deutschland natürlich gestzliche Grundlagen. Nun gibt es aber kein eigenes Vereinsgesetzt, sondern wir finden diese in den §§ 21-79 im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).