Anmeldung Vereinsregister
Der gewählte Vorstand kann nun den Verein beim Vereinsregister eintragen lassen. Das Vereinsregister ist stets das örtliche zuständige Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat.
Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:
- Man beauftragt einen Notar
- Man macht es selber (siehe dazu Datei-Download Vereinsanmeldung...)
Tipp: Lassen Sie die Vereinsanmeldung besser vom Notar durchführen. Er hat dafür vorgefertigte Schriftsätze, man erspart sich etwas Arbeit und alles geht seinen geregelten Gang. Übergeben Sie ihm dazu die erforderlichen Unterlagen.
Benötigte Unterlagen für das Amtsgericht:
- Satzung mit Unterschriften der Gründungsmitglieder
- Notarielle Beglaubigung des Vorstandes *)
- Protokoll, inkl. des Wahlergebnis, der Gründungsversammlung
- Anwesenheitsliste
*) Die notarielle Beglaubigung übernimmt der Notar. Die körperliche Anwesenheit des Vorstandes ist dafür Notwendig. (Personalausweis nicht vergessen)
Musteranschreiben für die Anmeldung eines Vereins beim Registergericht.
Vereinsanmeldung Vereinsregister.pdf
PDF-Dokument [80.6 KB]
Vereinsanmeldung Vereinsregister.pdf
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