Gründungsmitglieder

Grundsätzlich ist eine bestimmte Anzahl von Gründungsmitgliedern nicht vorgeschrieben.

 

Soll der Verein ins Vereinsregister eingetragen werden, so müssen mindestens 7 Gründungsmitglieder die Satzung unterschreiben. Sollte diese Anzahl bei der Gründung vorerst nicht erreicht werden, so kann die Eintragung des Vereins zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Dies ist aber erst dann möglich, wenn sich weitere Mitglieder dem Verein anschließen und die Satzung letztendlich von 7 Mitgliedern unterzeichnet wird.

 

Für die Gründung eines nicht rechtfähigen Vereins genügen dagegen auch bereits 2 Mitglieder.