Gründungsversammlung

Nachdem Sie die Trommel gerührt haben (eine förmliche Einladung ist zur Gründungsversammlung noch nicht erforderlich aber empfehlenswert) und alle da sind - wenigstens aber sieben -, können Sie zur Tat schreiten.

 

Vergessen Sie nicht, einen Protokollführer zu bestimmen. Das Amtsgericht benötigt nämlich ein aussagefähiges und korrektes Gründungsprotokoll mit einer Anwesenheitsliste der Gründungsmitglieder als Anlage. Ebenso ist es ratsam einen Versammlungsleiter zu bestimmen. Er führt die Versammlung bis zur Wahl des 1. Vorsitzenden.

 

Als erstes geht es darum, zu erläutern, was man eigentlich vorhat - nämlich einen Verein zu gründen, um dann anschließend die Satzung zu diskutieren. Lesen Sie jeden Satzungsparagraphen wörtlich vor und fragen Sie anschließend, ob es Ergänzungen oder Änderungsvorschläge gibt. Wenn Sie das geschafft haben, stimmen Sie über die Satzung als Ganzes, inklusive der Änderungen, ab. Wenn das vollbracht ist, müssen wenigstens die besagten sieben (7) Gründungsmitglieder auf der Originalsatzung unterschreiben.

 

 

Tipp: Üblicherweise wird die Satzung nach der Gründungsversammlung wegen der vorgenommenen Änderungen noch einmal ordentlich ausgedruckt. Die Unterschriften können daher natürlich auch später geleistet werden.

 


Wahl des Vorstandes

Als nächstes wird der Vorstand gewählt. Er führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach außen. Das BGB sagt in § 26: "Der Vorstand kann aus mehreren Personen bestehen". Das heißt im Umkehrschluss, dass er zur Not auch nur aus einer Person bestehen kann, jedoch macht ein Vorstand aus mehreren Personen deutlich mehr Sinn.

 

Beispiel:

  • 1. Vorsitzender
  • 2. Vorsitzender
  • Kassenwart / Schatzmeister

 

In der Satzung muss geregelt werden, wie sich der Vorstand zusammensetzt. Achtet Sie darauf, dass bei der Satzungserstellung die Vorstandsämter in einem Turnus (z.B. alle zwei Jahre) zu wählen sind.

 

Man kann den Vorstand auch als Präsidium bezeichnen und demzufolge den 1. Vorsitzenden als Präsidenten nennen.